Tyrranei unbestimmter Rechtsbegriffe
LG Heidelberg entscheidet, wann eine hinreichende Anzahl von Versichererangeboten gegeben ist und welche Informationen der Makler zur Markt- und Beratungsgrundlage zur Verfügung stellen muss, wenn dies nicht der Fall ist.
Ein Verbraucherverband hatte klagweise gerügt, dass ein von einem Makler betriebenes Vergleichsportal nur Angebote von Versicherern vergleiche, die dem Makler direkt oder indirekt eine Courtagezusage erteilt haben. Darin sah der Verband eine Beratung auf eingeschränkter Marktgrundlage. Das LG Heidelberg verurteilte den Portalmakler, es zu unterlassen, auf seinem Portal den Abschluss von Versicherungen anzubieten, ohne Kunden vor Abgabe der Vertragserklärung ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass dem Vergleich eine eingeschränkte Auswahl von Versicherern zu Grunde gelegt und auf welcher Markt- und Informationsgrundlage die Vermittlungsleistung erbracht wird.
Stichwörter: – verivox -; Marktgrundlage; Beratungsgrundlage; Pflicht des VM zum Hinweis auf begrenzte Auswahl von Versicherern; Internetvergleichsportal; Markt- und Informationsgrundlage der Beratung des VM