OLG Köln entscheidet, welche Anforderungen an ein Saldoanerkenntnis
des Handelsvertreters zu stellen sind.


Stichwörter:
– OVB 34 -; Abkürzung der Verjährung; vor 2002 geschlossener HVV; Schuldrechtsmodernisierungsgesetz; gesetzliches Leitbild; unangemessene Benachteiligung; Anerkenntnis der Abrechnung; Einigung über die Abrechnung; Anspruch auf Auskunft zur Vorbereitung des AA für dynamische Lebensversicherung; Mitteilung der Versicherungssumme; Buchauszug als zulässige Verarbeitung personenbezogener Daten nach der DSGVO


Hier geht es zum Urteil im EversOK


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