Testimonial-Bericht von Alexander von Stahl, Generalbundesanwalt a.D.

Besprechung der 6. Ergänzungslieferung, VersR 99, 167
(Die Besprechung bezieht sich auf eine veraltete Vorgängerversion des EversOK „VertR-LS“ von 1999)


VertR-LS: Das Vertriebsrecht in Leitsätzen

Recht der Handels- und Versicherungsvertreter, Vertragshändler, Franchisenehmer, angestellten Reisenden und anderer Absatzmittler in der Entscheidungspraxis deutscher und europäischer Gerichte

Hrsg. Küstner, v. Manteuffel & Evers, Rechtsanwälte in Göttingen

Lizenzgeber Forum für Recht und Vertrieb, Göttingen, Stand 6. Erg.-Lfg. 10/98, 4347 Entscheidungen, Grundwerk 798 DM

Die Leitsatzsammlung dokumentiert Entscheidungen zu allen Rechtsfragen, die sich in der Vertriebspraxis stellen. In ihr werden daher nicht nur Entscheidungen zu den Vorschriften des Zivilrechts zusammengefasst, sondern auch Entscheidungen zum Arbeits-, Sozial-, Steuer- und Kartellrecht, sofern sie für die Vertragsparteien eines Vertriebsvertrages oder für die Tätigkeit im Vertrieb von Bedeutung sind. So erfährt der Leser z. B. nicht nur Wissenswertes über die Rechtsprechung der Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte zur Frage der Scheinselbständigkeit von Absatzmittlern, sondern er wird auch im Hinblick auf die Fragen der Rückforderbarkeit unverdienter Provisionsvorschüsse gegen Versicherungsvertreter und der Berechnung des Ausgleichsanspruchs fündig.

Ebenso enthält die Leitsatzsammlung Entscheidungen zu den Fragen der Zulässigkeit einer Honorarberatung durch Versicherungsmakler oder der einkommensteuerlichen Behandlung von Eigen- sowie der umsatzsteuerlichen Behandlung von Superprovisionen im Strukturvertrieb. Hinsichtlich der angestrebten Vereinheitlichung des Rechts der Handelsvertreter durch die EG-Richtlinie sind sogar Entscheidungen der Gerichte der EU-Mitgliedstaaten und schweizerischer Gerichte eingearbeitet.

Mit der Leitsatzsammlung zum Vertriebsrecht VertR-LS hat die Herausgeberin, die ausschließlich auf diesem Rechtsgebiet tätige Sozietät Küstner, v. Manteuffel & Evers, eine in dieser Form völlig neue Dokumentation der gerichtlichen Entscheidungspraxis geschaffen. Die Sammlung erfasst die Entscheidungen mit den üblichen bibliographischen Angaben: Spruchkörper, Art der Entscheidung, Aktenzeichen und Fundstellen. Es folgen die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, Schlagworte zum Entscheidungsinhalt und Hinweise auf andere Entscheidungen oder Literaturstellen sowie Kurzkommentare des Bearbeiters. Im Anschluss daran werden die für die Praxis bedeutenden Rechtsaussagen der Entscheidungen in Leitsätzen wiedergegeben.

Die Leitsatzsammlung ist zwar als Referenzdatenbank konzipiert. Der Inhalt der dokumentierten Entscheidungen beschränkt sich aber nicht nur auf die mehr oder weniger aussagekräftigen amtlichen Leitsätze. Kern der Datenbank bilden vielmehr die Leitsätze des Bearbeiters, die in vielen Fällen den Rückgriff auf den Volltext entbehrlich machen. Diese geben ausführlich Antwort auf die Spruchpraxis zu den einzelnen Rechtsfragen des Vertriebsrechts. Die Leitsätze lassen die Handschrift des erfahrenen Praktikers erkennen. Mit Hilfe von zusätzlichen Querverweisen auf andere Entscheidungen, die in der Datenbank enthalten sind, erhält der Leser zudem einen schnellen Überblick über den Streitstand in der Rechtsprechung zu einem spezifischen Rechtsproblem.

Darüber hinaus gibt die Datenbank weiter führende Literaturhinweise und erfreulich viele Parallelfundstellen. Entscheidungen, die mit dem Kürzel „O“ oder „VertR“ gekennzeichnet sind, können außerdem über den Verlag per Fax („O“) oder E-Mail („VertR“) im Volltext abgerufen werden. Die praktische Arbeit mit der Leitsatzsammlung macht eine Volltextrecherche jedoch in vielen Fällen überflüssig, da die redaktionellen Leitsätze der Herausgeberin den Inhalt der Volltexte in kurzer, prägnanter Form „auf den Punkt bringen“.

Die Leitsatzsammlung wird mit einer MS-Windows-kompatiblen Retrieval-Software von AskSam geliefert. Es handelt sich um eine textorientierte Datenbank. Die Bedienung ist auch für den mit dem PC Ungeübten sehr leicht. Es kann über Vorschriften, Stichworte, Aktenzeichen, sonstige Daten oder eine Kombination von allem gesucht werden. Stichwörter lassen sich der Einfachheit halber auch aus einer integrierten Wortliste entnehmen. Die gesuchten Begriffe oder Daten werden in der jeweiligen Entscheidung farblich hervorgehoben.

Die Datenbank wendet sich an Angehörige der rechts- und steuerberatenden Berufe sowie an Rechtsabteilungen von Unternehmen. Sie wird aber auch zunehmend von Kaufleuten benutzt, die schnell Antworten auf Rechtsfragen der vertriebsvertraglichen Praxis suchen und deshalb nicht gleich ihren Anwalt konsultieren möchten oder einfach keine Zeit zur Literaturrecherche und das Lesen langer Texte aufbringen können.

Der beeindruckende Bestand anderweitig nicht veröffentlichter Entscheidungen ist daraus zu erklären, dass die Herausgeberin über ein umfassendes Entscheidungsarchiv verfügt, das vor mehr als 28 Jahren von Rechtsanwalt Wolfram Küstner angelegt wurde und seither ständig erweitert und gepflegt wird. So wird die Datenbank VertR-LS zum einen durch die direkte Zusendung von Entscheidungen durch Anwender und Gerichte aktualisiert. Zum anderen wertet die Herausgeberin ständig mehr als 40 Zeitschriften und Entscheidungssammlungen aus, um die Sammlung auf dem jüngsten Stand zu halten. Je nach dem Anfall neuer Entscheidungen erscheinen jährlich zwei- bis maximal dreimal Ergänzungen. Mit den Ergänzungslieferungen werden nicht nur weitere Entscheidungen in die Sammlung eingefügt, sondern auch vorhandene um weitere Leitsätze, Anmerkungen und Querverweise ergänzt.

Mit ihrem Gesamtbestand von 4.346 Entscheidungen in der 6. Ergänzungslieferung enthält die Leitsatzsammlung die umfassendste Dokumentation der Rechtsprechung zum Vertriebsrecht. In der vertriebsrechtlichen Praxis ist sie somit einzigartig und erweist sich als unentbehrlich. Sie übernimmt dabei die Aufgabe eines Standardkommentars zum Vertriebsrecht, indem sie den Inhalt der Entscheidungen in praxisgerechter Weise durch aussagekräftige Leitsätze aufbereitet und diese mit Fundstellen aus Rechtsprechung und Literatur zu dem behandelten Themenkreis hinterlegt. Insbesondere auf den Gebieten des Handels- und Versicherungsvertreterrechts ist die Datenbank für Juristen und Kaufleute unverzichtbar. Sie sollte in keiner vertriebsrechtlich ausgerichteten Bibliothek fehlen.


Testimonial-Bericht von Bernd Sommer, Vorsitzender Richter a.D. am LG Coburg

(Die Besprechung bezieht sich auf eine veraltete Vorgängerversion des EversOK „LSK-ADR“ von 1997)


Quelle: http://archiv.jura.uni-saarland.de/jurpc/aufsatz/19970017.htm