In unserem Podcast „Rechtsinformationen für die Vertriebspraxis“ besprechen wir Urteile aus dem Vertriebsrecht und geben praxisbezogene Handlungsempfehlungen!
Die gesamte Podcast-Playlist: Rechtsinformationen für die Vertriebspraxis
Nachstehend finden Sie die Links zu den einzelnen Episoden:
- Darf die Provisionsgestaltung kontrollfrei sein?
Bundesweit klagen Tankstellenvertreter gegen Provisionsreduzierungen im Kartengeschäft, jedoch nur teilweise mit Erfolg. Im Streit stehen Klauseln, nach denen Mineralölunternehmen Gebühren von Zahlungsdienstleistern von der Vertreterprovision abziehen dürfen. Während Klagen auf Nachzahlung der in Abzug gebrachten Kosten vor dem OLG Hamm und OLG München erfolgreich waren, gingen Vertreter in Berlin beim Kammergericht und bei dem Fachsenat des OLG Hamm für Handelsvertretersachen leer aus. Welche Folgen dies für Tankstellenvertreter hat und welche Fehler dem Kammergericht bei der Beurteilung unterlaufen sind, erfahren Sie in unserer Folge aus der Reihe Rechtsinformationen für die Vertriebspraxis.
- Betaversion des EversOK setzt erstmals KI ein
Als erste juristische Fachdatenbank für den deutschsprachigen Raum ermöglicht es Ihnen EversOK, Künstliche Intelligenz für Ihre Recherche zu nutzen: Ihre Suchanfragen werden nicht nur nach Stichworten mit Algorithmen abgearbeitet, Sie recherchieren zugleich unter Einsatz neuronaler Netze im Sinnzusammenhang nach ganzen Sätzen und erhalten Treffer in zwei voneinander getrennten Ausgabefeldern.
Sie können bspw. eine Frage eingeben: Muss der Buchauszug auch den Provisionssatz enthalten?
Sie können Vertragsklauseln aber auch darauf überprüfen, ob sie wirksam sind, indem Sie sie einfach in die Abfragezeile des EversOK kopieren.
Ferner nutzt der EversOK neuronale Netze, um Ihnen zu Ihren Rechercheergebnissen Leitsätze anderer Entscheidungen mit ähnlichem Regelungsgehalt vorzuschlagen. Dazu finden Sie hinter jedem Leitsatz eine entsprechende Vorschlagsliste. Dabei können Sie über einen Schieberegler die Übereinstimmungsquote von 0 bis 100 % festlegen.
In unserer aktuellen Folge aus der Reihe Rechtsinformationen für die Vertriebspraxis erfahren Sie, welche weiteren Schritte zur Weiterentwicklung und Optimierung der KI-basierten Suche im EversOK geplant sind.
- Ausgleichsanspruch: Ausschluss trotz verfristeter Kündigung
Ein Vertreter klagte auf Handelsvertreterausgleich, nachdem der Unternehmer ihm fristlos gekündigt hatte. Grund: Der Vertreter hatte den Unternehmer nicht über die Absicht seiner Ehefrau informiert, für Wettbewerber tätig zu werden. Der Unternehmer erfuhr davon, als die Ehefrau die Tätigkeit am 1. April aufgenommen hatte. Die Kündigung erfolgte erst am 16. Juni. Das LG hat die Kündigung durchgewunken. Die Berufung wurde vom KG durch Beschluss gem. § 522 ZPO zurückgewiesen. In unserer Folge aus der Reihe Rechtsinformationen für die Vertriebspraxis geht es um folgende Fragen: Ist ein Handelsvertreter vertraglich verpflichtet, dem Unternehmer darüber zu berichten, dass seine Ehefrau in ein Wettbewerbsunternehmen eintritt? Kann eine nicht mehr rechtzeitig ausgesprochene außerordentliche Kündigung den Ausgleich ausschließen? Aus welchen Gründen begegnet die Entscheidung des KG durchgreifenden Bedenken?
- Insolvenz des Versicherungsmaklers: Wem gehören die Daten der Versicherungsnehmer?
Gerichte und Insolvenzverwalter sind mit der Insolvenz von Maklerbetrieben überfordert. Das zeigt die Entscheidung des LG Köln, die Versicherer gegen die Maklergesellschaft von Mehmet E. Göker erwirkt haben. Konkret behandeln wir im Rahmen unserer Reihe Rechtsinformationen für die Vertriebspraxis folgende Fragen: Können Daten der Versicherungsnehmer für den Makler Geschäftsgeheimnisse der Versicherer sein? Enden Maklerverträge durch die Insolvenz des Maklers? Welche Pflichten treffen den Insolvenzverwalter über das Vermögen eines Versicherungsmaklers?
- Die halbe Wahrheit reicht nicht: Trotz Auftretens im Namen einer Unternehmergesellschaft kann der Vertreter nach Rechtsscheingesichtspunkten persönlich haften
Der Vertreter einer UG haftet persönlich, wenn er die Haftungsbeschränkung nicht klarstellt. Dass er ihm überlassene Unterlagen verwendet, ändert nichts an der verschuldensunabhängigen Garantiehaftung. Die gesetzlichen Vorgaben „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“ sind exakt und buchstabengetreu einzuhalten. Was dies im Einzelnen für Sie als Vertreter bedeutet, erfahren Sie in unserer neuen Folge aus der Reihe Rechtsinformationen für die Vertriebspraxis.
- Die schleichende Ächtung der Provisionsverzichtsklausel: Kardinalklausel der Hauptpunkte soll Inhaltskontrolle weichen
Mit zwei bislang unveröffentlichten Beschlüssen hat das OLG Düsseldorf entschieden, dass diese nachstehende Klausel der zwischen GDV, VGA und BVK verabredeten Hauptpunkte unwirksam ist:
„Mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses erlischt jeder Anspruch des Vertreters gegen die Gesellschaft auf irgendwelche Provisionen und sonstige Vergütungen; ausgenommen sind etwaige Ansprüche aus § 87 Abs. 3 HGB und § 89 b HGB.“
Was dies im Einzelnen für Versicherer, Vertreter und deren Verbände bedeutet, erfahren Sie in unserer neuen Folge aus der Reihe Rechtsinformationen für die Vertriebspraxis.
- Nachbearbeitungspflicht bei Kündigung und Beitragsfreistellung (Teil 3)
In den Fällen, in denen der Versicherungsnehmer einen Lebensversicherungsvertrag kündigt oder er ihn beitragsfrei stellen lässt, muss der Versicherer dem Makler Gelegenheit zur Nachbearbeitung gegeben. Das hat der Maklersenat des BGH entschieden. Was dies im Einzelnen für Sie als Makler bedeutet, erfahren Sie in unserer neuen Folge aus der Reihe Rechtsinformationen für die Vertriebspraxis.
- Widerruf kein Fall der Nachbearbeitung (Teil 2)
Widerruft der Versicherungsnehmer den Lebensversicherungsvertrag, kann der Versicherungsmakler sich gegenüber der Forderung auf Rückzahlung des Courtagevorschusses nicht darauf berufen, ihm sei keine Gelegenheit zur Nachbearbeitung gegeben worden. Das hat der Maklersenat des BGH entschieden. Was dies im Einzelnen für Sie als Makler bedeutet, erfahren Sie in unserer neuen Folge aus der Reihe Rechtsinformationen für die Vertriebspraxis.
- Anwendung der Nachbearbeitungsgrundsätze auf den Makler und den Maklerpool (Teil 1)
Ein Versicherungsmakler kann sich gegenüber Rückcourtageforderungen seines Maklerpools auf die Nachbearbeitungsgrundsätze berufen. Das hat der Maklersenat des BGH in der Netfonds-Entscheidung klargestellt. Was dies im Einzelnen für Sie als Makler bedeutet, erfahren Sie in unserer neuen Folge aus der Reihe Rechtsinformationen für die Vertriebspraxis.
- Das Verivox-Urteil und die Folgen für Versicherungsmakler
Nach Ansicht des OLG Karlsruhe (22.09.2021 – 6 U 82/20 – EversOK – verivox –) kann ein Makler nach § 60 Abs. 1 VVG dazu verpflichtet sein, zum Abschluss eines Tarifs bei einem Versicherer zu raten, der nicht am Maklermarkt präsent ist. - Ausschlussgründe für den Ausgleich: Steuerhinterziehung zählt nicht dazu!
In welchem Fall zählt Steuerhinterziehung nicht als Ausschlussgrund für den Ausgleich eines Vertreters?
- Befreiung von der Umsatzsteuer bei Assekuradeurleistungen
Welche Leistungen eines Assekuradeurs sind umsatzsteuerbefreit?
- Servicegebührenkonzepte: OLG Bremen lotst weitere Grenzen aus
Dürfen Makler für Services Gebühren auch von Verbrauchern nehmen? Wenn ja, für welche?
- Kein Generalverdacht für unbefugte Bestandsdatennutzung
Ist die nachvertragliche Kundenansprache per se wettbewerbswidrig? Welche Daten dürfen hierfür verwendet werden?
- Automatische Beendigung des Vertretervertrages durch Gesellschafterwechsel
Benachteiligt eine AGB-Klausel eines Unternehmers, nach der der Agenturvertrag mit Ausscheiden eines Gesellschafter aus einer Vertreter-GmbH beendet wird, diese unangemessen?
- Analogiefähigkeit der Ausschlusstatbestände beim Ausgleich
Sind Ausschlusstatbestände für den Vertreterausgleich analogiefähig? - Gruppenversicherung: Erlaubnispflichtige Versicherungsvermittlung?
Übt ein Unternehmer, der Verbrauchern gegen Entgelt Versicherungsleistungen aus seiner Gruppenversicherung verschafft, eine erlaubnispflichtige Versicherungsvermittlung aus? - Achtung: neue Rechtslage nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz
Einschränkung des Schutzes gegen die Verwendung von Betriebsgeheimnissen durch ausgeschiedene Vertriebsmitarbeiter und Handelsvertreter. Was müssen Sei tun, um Ihre Geschäftsgeheimnisse nach neuem Recht zu schützen? - Rentenversicherungspflicht arbeitnehmer-ähnlicher Selbständiger im Vertrieb
Trotz mehrfacher und konzernübergreifender Anbindung kann nur ein Auftraggeber des Handelsvertreters gegeben sein. Was muss die Anbindung ausgestaltet sein, um eine Rentenversicherungspflicht zu vermeiden? - Abschlussfreiheit des Versicherers
Rechte des Vermittlers (Maklers oder Vertreters) bei der Ablehnung der Policierung durch den Versicherer. Unter welchen Umständen macht sich der Versicherer schadensersatzpflichtig? - Polarisationsprinzip
Was folgt aus dem Prinzip der Trennung von Versicherungsmaklern und -vertretern? Darf ein versicherer-beherrschtes Vermittlerunternehmen als Versicherungsmakler tätig sein? - Provisionsrückforderung und ihre Berechtigung
Sind Dynamikprovisionen stets ohne Berücksichtigung der konkreten Vereinbarung der Parteien zu zahlen? Sind Dynamikprovisionen als verzögert ausgezahlte Abschlussprovision anzusehen? - Weiterbildungspflicht
Sind alte Hasen oder sonst vom Sachkundenachweis Befreite verpflichtet, Weiterbildungsnachweise zu erbringen? Gilt die Weiterbildungspflicht trotz eingeschränkten Angebots neutraler Weiterbildung? - Rückforderung vorschüssiger Bestandsprovision
Vornehmlich von früheren Monopolversicherern werden Rückforderungsklauseln für Bestandsprovisionen verwendet, nach denen bei Agenturvertragsende noch unverdiente Provisionen ab dem 2. Versicherungsjahr, so genannte “Verwaltungsprovisionen” zurückzuzahlen sind. Sind diese Klauseln wirksam? Wie kann sich der Betroffene gegen die Rückforderung zur Wehr setzen? - Beratungsgrundlage des Versicherungsmaklers
Wann ist die Anzahl von Versicherern und Verträgen i.S. des § 60 Abs. 1 VVG hinreichend? Welche Informationen schuldet der Versicherungsmakler zur Beratungsgrundlage? - Nachbearbeitungsgrundsätze
Vermutungen des Versicherers rechtfertigen eine Beweisaufnahme über die Gründe der Stornierungen. Stornogefahrmitteilungen an Bestandsnachfolger als Beleg für die Notwendigkeit der Nachbearbeitung. Mangelnder Service des Versicherers als Stornogrund des Kunden lässt Rückprovisionen entfallen. - Strukturierter Vertrieb: Wettbewerb ohne Konkurrenzverhältnisse auf Produktebene
Führungskraft entfaltet auch dann Wettbewerb zu Lasten des Vertriebsunternehmens, wenn er den Vertrieb nicht konkurrierender Produkte dadurch fördert, dass er Vertriebspartner seiner Struktur die Tätigkeit für ein nicht konkurrierendes Unternehmen anbietet. - Buchauszug und DSGVO
Darf der Unternehmer nach der Datenschutz-Grundverordnung einen Buchauszug erteilen und welche Vorschriften erlauben dies?