Der Bundesgerichtshof hatte zu entscheiden, ob der Ausschlussgrund der
Eigenkündigung den Ausgleich auch dann entfallen lässt, wenn der Vertreter einseitig das Vertragsende herbeigeführt hat, ohne zu kündigen.
Stichwörter:
Ausgleichsanspruch des Versicherungsvertreters; Analogiefähigkeit der Ausschlusstatbestände; keine Erweiterung der Ausschlussgründe im Wege der Analogie; Analogieverbot; singularia non sunt extenda; keine Eigenkündigung einer VV-GmbH bei vereinbarter Beendigung des VVV im Falle des Wechsels der Gesellschafter; Gesellschafterwechsel; Change-of-Control-Klausel; Billigkeitsprüfung; Reduzierung auf Null
Hier geht es zum Urteil im EversOK