Die Mayflower-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Dynamikprovision verunsichert. Erstens, weil fraglich ist, wann ein Anspruch auf Dynamikprovision für nachvertragliche Erhöhungen mit Vermittlung der Grundversicherung besteht. Zweitens, weil die Entscheidung ein Handelsvertreterverhältnis betraf. So ist offen, ob die Grundsätze auch für die Dynamikcourtage der Makler gelten.


Thema: Anspruch auf Fortzahlung der Dynamikprovision nach Beendigung des VVV; Geschäft; Geschäftsbegriff; konkludenter Provisionsverzicht; Vereinbarung einer ausgleichsrechtlichen Abwicklung nach den Grundsätzen kein stillschweigender Verzicht auf Provisionen nach Vertragsende; Dynamikprovision; VVV; Beendigung


Link zum Urteil im EversOK