Rückprovisionsforderungen von Maklervertrieben
Das Landesgericht Dresden (LG; anschl. Berufungsverfahren vor dem OLG Dresden) hatte sich mit der Frage befasst, unter welchen Umständen eine als Versicherungsmaklerin tätige Vertriebsgesellschaft ihre Handelsvertreter nach dem Ausscheiden auf Rückzahlung unverdienter Provisionsvorschüsse in Anspruch nehmen kann.
Stichwörter: Stornoreserveklausel; Stornoreserveeinbehalt; Übersicherung; Umstellung auf ratierliche Verprovisionierung nach Beendigung des HVV; Wegfall des Anspruchs aus Diskontierung während der Kündigungsfrist; Anspruch auf Fortzahlung von Dynamikprovisionen nach Beendigung des HVV; Dynamikprovision als Betreuungsprovision; Provisionsverzichtsklausel; Dynamikprovision
Link zum Urteil im EversOK: LG Dresden, 30.08.2019 – 6 O 2497/17 – EversOK