Das OLG Brandenburg hatte über einen Unterlassungsanspruch zu entscheiden. Dieser war von der Vertriebsgesellschaft einer Versicherungsgruppe gegen einen ausgeschiedenen Vertreter geltend gemacht worden.


Stichwörter:
wettbewerbswidrige Nutzung der Kundendaten des Versicherungsunternehmens durch ausgeschiedenen Versicherungsvertreter; nachvertraglicher Wettbewerb; ausgeschiedener Versicherungsvertreter; nachvertragliche Verwertung von Bestandsdaten; Gedächtnisrechtsprechung


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