Servicegebührenkonzepte werfen die Frage auf, ob Makler Verbrauchern Entgelte berechnen dürfen.
Das OLG Bremen hat dies für Leistungen der Überwachung der Wertentwicklung und ggf. den
Austausch von Fonds in fondgebundenen Lebensversicherungen bejaht.
Stichwörter:
– SHP Anlagemanagement -; Police-Guard-Verträge; Fondswechselberatung in der fondsgebundenen Lebensversicherung; Überwachung der Kursentwicklung in den Fonds einer fondgebundenen Lebensversicherung gegen Entgelt; Anspruch des VN auf Rückzahlung von Servicegebühren aus einer Servicegebührenvereinbarung mit dem VM; Rechtsberatung als Nebenleistung; Servicegebührenkonzept zur Überwachung und dem Austausch von Fonds
Hier geht es zum Urteil im EversOK