Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf das Vertriebsrecht. Wir sind ausschließlich in diesem Rechtsbereich tätig. Unsere Schwerpunkte sind das Handelsvertreter- und Vertragshändlerrecht, das Versicherungsvertreterrecht, das Direkt- und Strukturvertriebsrecht sowie das Lizenz- und Franchiserecht. Unsere Mandanten sind sowohl Unternehmen als auch Absatzmittler im gesamten Bundesgebiet.


Jeder von uns fünf Rechtsanwälten ist ein erfahrener Spezialist mit über einem oder über zwei Jahrzehnten Praxis im Bereich Vertriebsrecht. Der vom JUVE Verlag für juristische Information mehrfach empfohlene Jürgen Evers publiziert seit Anfang der Neunzigerjahre regelmäßig Aufsätze zu vertriebsrechtlichen Streitfragen in führenden Fachzeitschriften. Ein weiterer Garant und Motor unserer Vertriebsrechtskompetenz ist der von uns redaktionell betreute Online-Rechtsprechungskommentar EversOK.

Geschäftsmodelle, Vertriebsorganisationen, Verträge

Wir verstehen uns als spezialisierte und IT-affine Kanzlei, die ihre Mandate handlungs- und durchsetzungsstark erfüllt, wobei uns das übergeordnete Ziel leitet, die Produktivität von Absatzmittlern zu bewahren bzw. zu fördern. Unseren Mandanten bieten wir die folgenden Leistungen:

  • Konzeption von Geschäftsmodellen für den Absatz von Waren und Dienstleistungen
  • Gründung und Ausbau von Vertriebsorganisationen
  • Vertragsgestaltung und Vertragsabwicklung (auch grenzüberschreitende Vertriebsverträge)
  • gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung von Rechtsansprüchen aus Vertriebsverträgen
  • digitalisiertes Know-how für Unternehmen und Absatzmittler
  • Inhouse-Schulungen zu den Themen Vertriebskodizes, Geldwäsche und Datenschutz im Vertrieb
  • Entwicklung und Implementierung eines Compliance-Management-Systems sowie die dauerhafte Begleitung als externer Compliance-Officer

Vertriebsrecht

Der Begriff Vertriebsrecht umfasst das Recht des Absatzes von Waren und Dienstleistungen, insbesondere über Absatzmittler wie Handelsvertreter, Kommissionsagenten, Vertragshändler; Franchisenehmer und Handlungsgehilfen. Das Vertriebsrecht ist nicht zusammenhängend geregelt. Es wird vor allem im BGB und HGB geregelt, schließt aber auch Rechtsvorschriften ein, die die Frage regeln, unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Maßgaben der Absatz möglich ist. Deshalb werden unter dem Begriff auch bestimmte Vorschriften des Gewerbe-, Kartell-, Wettbewerbs- Versicherungsvertrags-, Telemedien- und Datenschutzrechts verstanden.