Maklerstatus trotz Beherrschung durch Versicherer

Das OLG München hatte zu entscheiden ob es lauterkeitsrechtlich statthaft ist, dass eine zu 100% von einem Versicherer beherrschte Vermittlerin als Versicherungsmakler auftritt. Das LG Passau hatte der Vermittlerin untersagt, als Versicherungsmakler aufzutreten, so lange die Mehrheit ihrer Unternehmensanteile von einem Versicherer gehalten wird. Der klagende Wettbewerber hatte moniert, dass der Auftritt zur Irreführung geeignet sei. Als unzutreffend und irreführend hatte er auch die Werbung damit angegriffen, unabhängig und neutral zu sein. Das OLG München gab der Berufung statt und untersagte nur die Werbeaussage.


Thema: unabhängiger Versicherungsmakler; Marktverhaltensregelung; Vereinbarkeit des Status als VM mit einer Mehrheitsbeteiligung eines Versicherers; Irreführung durch vom VM behauptete Neutralität und Unabhängigkeit


Link zum Urteil im EversOK